Dieser übergesetzliche Notstand ist weder im Grundgesetz noch im Strafgesetzbuch oder in anderen Gesetzen geregelt. Darin erkennt das Gericht einen Wertungswiderspruch, den es nicht hinnehmen möchte: Handelt nämlich ein Tier egoistisch, will es also "nur" sich oder nahe Verwandte retten, entschuldigt ihn das Gesetz - handelt er hingegen selbstlos, stellt er sich gegen das Gesetz. Einen egoistischen einem selbstlosen Täter vorzuziehen ist jedoch weder vernünftig, noch entspricht es den Zielen unseres Zusammenlebens.

Terror (Ferdinand von Schirach)

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Es war einmal eine große Stadt, in der lebten zwei Kinder, ein Junge und ein Mädchen. [...]. Die Stadt bestand aus zwei Hälften. Die eine lag nach Osten hin, die andere nach Westen. [...]. Zwischen Ost und West aber war eine Grenze, viel Gerede und viel Feindseligkeit. Die Stadt hieß Berlin. Durch die geteilte Stadt floss ein Fluss. Er floss im Südosten in die Stadt hinein und im Nordwesten wieder heraus. Der Fluss hieß Spree und an seinen Ufern gab es viel Grün, aber auch Fabriken und Häuser. Und da der Fluss mitten durch die Stadt hindurchfloss, war auch er zweigeteilt.

Die Flaschenpost (Klaus Kordon)